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   VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3270/94   

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https://dejure.org/1999,23776
VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3270/94 (https://dejure.org/1999,23776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.01.1999 - 8 UE 3270/94 (https://dejure.org/1999,23776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 8 UE 3270/94 (https://dejure.org/1999,23776)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Die weiterhin gültigen preisrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.1995 -- 1 C 36/92 --, NVwZ-RR 1995, S. 425 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 11.01.1999 -- 8 UE 3270/94 --) enthalten Bestimmungen zur Preisermittlung nach Selbstkosten, an denen Preise für Aufträge der öffentlichen Hand zu messen sind, wenn keine Markt- oder Wettbewerbspreise existieren oder aufgrund einer notwendigen Ausschreibung ermittelt werden können (§ 5 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 34.99

    Preise, Preisrecht, Preise bei öffentlichen Aufträgen, öffentliche Aufträge,

    BVerwG 1 B 34.99 VGH 8 UE 3270/94.
  • VG Darmstadt, 17.06.2011 - 7 K 1474/10

    Überwachungsmaßnahmen bei einer Preisprüfung

    Obwohl es sich somit bei einer Preisprüfung nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Teils II des HVwVfG handeln kann, da in § 9 HVwVfG das Verwaltungsverfahren in Sinne dieses Gesetzes als die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist, definiert wird, werden behördliche Maßnahmen, mit denen die in § 9 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 bestimmten Rechte der für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden, Unterlagen einzusehen, Abschriften oder Auszüge aus diesen Unterlagen anfertigen zu lassen und Betriebe zu besichtigten, zwangsweise durchgesetzt werden sollen, von der Rechtsprechung - ohne dies näher problematisieren - überwiegend als Verwaltungsakte angesehen (vgl. Hess. VGH, B. v. 11.01.1999 - 8 UE 3300/94 - HessVGRspr 1999, 74; Hess. VGH, B. v. 11.01.1999 - 8 UE 3270/94 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 04.05.1999 - 1 B 34/99 - GewArch 1999, 380; Thüringer OVG, B. v. 13.04.1999 - 2 ZEO 187/99 - ThürVGRspr 1999, 150; Ebisch/Gottschalk/Hoffjahn/Müller/Waldmann, § 1 VO PR 30/53, Rdnr. 93 und § 9 VO PR Nr. 30/53, Rdnr. 133 m. w. N.).
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